Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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3. Aussenwirtschaft
94.025
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Finanzhilfe an die OSEC
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Aide financière à
l'OSEC |
Botschaft: 28.02.1994 (BBl II, 747 / FF II, 737)
Ausgangslage
Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989 über die
finanziellen Mittel für die Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für
Handelsförderung (OSEC) lief Ende 1994 aus. Dieser sah ursprünglich für die Jahre 1990
- 1994 eine Finanzhilfe von insgesamt 60 Millionen Franken vor, verteilt auf einen
jährlichen Beitrag des Bundes von 10 Millionen Franken an die OSEC und von je 1 Million
Franken an die Schweizerischen Auslandhandelskammern sowie an nicht gewinnorientierte
Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC. Im Rahmen der Massnahmen zur Sanierung der
Bundesfinanzen wurden diese Beiträge von 1993 und 1994 auf jährlich 8 bzw. auf je 0,5
Millionen Franken reduziert.
Im Hinblick auf die Weiterführung dieser Finanzhilfen
wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der OSEC eine eingehende Überprüfung der
Aufgaben vorgenommen, welche die OSEC und die staatlich unterstützten
Exportförderungsmassnahmen erfüllen müssen. Diese Analyse hat ergeben, dass die von
Wirtschaft und Bund gemeinsam zu tragenden Exportförderungsaktivitäten die folgenden
vier Leistungsbereiche abdecken müssen:
- die Information im Ausland über die schweizerische
Exportwirtschaft;
- die Information und Beratung der schweizerischen
Exportwirtschaft über Auslandmärkte;
- die Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten und
Geschäftspartnern;
- die Organisation von Exportförderungsveranstaltungen im
Ausland.
Die Finanzhilfe an die OSEC, die bisher pauschal für einen
globalen Auftrag gewährt wurde, wird zukünftig gezielt für vier Aufgabenbereiche
entrichtet, an deren Erfüllung der Bund ein Interesse hat.
Die Finanzhilfe an Exportföderungsaktionen der
Schweizerischen Handelskammer im Ausland und von nicht gewinnorientierten
Zusammenschlüssen ausserhalb der OSEC hat sich bewährt und soll weitergeführt werden.
Im weiteren ist vorgesehen, die Entschädigung an Handelskammern, welche schweizerische
Botschaften ganz oder teilweise von Handelsaufgaben entlasten, zukünftig aus diesem
Kredit zu leisten.
Mit dem Entwurf des Bundesbeschlusses wird für die Jahre
1995-1998 ein Zahlungsrahmen von 52 Millionen Franken oder 13 Millionen Franken pro Jahr
beantragt.
Verhandlungen
SR |
15.06.1994 |
AB 1994, 678 |
NR |
01.12.1994 |
AB 1994, 2097 |
SR |
13.12.1994 |
AB 1994, 1276 |
NR |
15.12.1994 |
AB 1994, 2382 |
Der Ständerat stimmte der Vorlage einstimmig zu.
Auf Antrag von Büttiker (R, SO) hiess der Ständerat zusätzlich eine vorübergehende
Aufstockung der OSEC-Finanzhilfe um jährlich eine Million Franken gut. Damit soll die
Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres (EIC) sichergestellt werden.
Der Nationalrat stimmte mit 92 zu 7 Stimmen dem
Beschluss zu. Er lehnte jedoch mit 61 zu 43 Stimmen die vom Ständerat beschlossene
Aufstockung für die EIC ab. Die Mehrheit des Rates war überzeugt, dass die Finanzhilfe
an die OSEC auch für die EIC-Beteiligung ausreicht.
In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an
seinem Beschluss fest. Der Nationalrat lenkte stillschweigend auf den Beschluss der
kleinen Kammer ein.
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